Vorschrift für weitere Fortbildung
Art. 1 Begriffsinhalt
In dieser Vorschrift soll man gewisse Begriffe wie folgt verstehen
Gesellschaft
= Verband
Die Leitung
= Der Vorstand
Kommission FSM
= Die Kommission im Fachbereich Sportmassage
Mitglied
= Mitglieder der Gesellschaft
Art. 2 Ziel
Die Leitung betrachtet es als ihr Ziel, die Qualität der Fortbildung zu überwachen. Diese Aktivitäten werden registriert, wiederum mit dem Ziel die Qualität der Mitglieder der Gesellschaft zu fördern.
Art. 3 Punktesystem
Die Kommission FSM führt ein Punktesystem ein für Fortbildungsaktivitäten. Dieser System bedarf der Genehmigung der Leitung. Innerhalb dieses Punktesystems soll unterschieden werden:
Allgemein
Teilaktivitäten der Sportmassage, wie diese angeführt werden bei Erläuterungsabenden und Kongressen.
Spezifisch
Teilaktivitäten der Sportmassage, wie diese angeführt werden bei Lehrgängen und Symposien.
Sonstig Teilaktivitäten der Sportmassage, welche laut der Kommission FSM in Betracht kämen für extra Punkte. Aktive Beteiligung bei den weiteren Fortbildungsaktivitäten, das Halten eines Vortrages, das Geben von Anweisungen werden mehr geschätzt als ein passives Zuhören.
Bei Teilnahme an Aktivitäten, welche eine persönliche Leistung fordert, wird eher geschätzt als welche die keine aktive Leistung beansprucht.
Art. 4 Aufgaben der Kommission
Außer der üblichen Aufgaben der Kommission FSM kommen noch folgende Aufgaben in Betracht für das Punktesystem.
Die Kommission macht der Leitung Vorschläge bezüglich der zu genehmigen Punkte per Aktivität.
Die Kommission macht der Leitung Vorschläge für die Anzahl der Punkte die ein Mitglied innerhalb von
5 Jahren zu erringen hat. Auf Basis dieser Aktivitäten werden die erzielten Punkte des Mitgliedes aufgeführt. Das Mitglied ist verantwortlich für die Argumentation der von ihm erzielten Punkte. Jedes 5. Jahr wird geprüft ob die vorn Mitglied erzielten Punkte zur Wiederregistrierung reichen.Art. 5 Beratung und Verantwortung
Jedes Jahr wird bei der Jahresversammlung Bericht über die Punktebewertung erstattet. Ein Mitglied, welches nicht mehr in Betracht kommt für eine Wiederregistrierung, wird davon schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Art. 6 Schlußbestimmungen
Über Fälle welche nicht in dieser Vorschrift vorkommen wird seitens des Vorsitzenden der Kommission FSM entschieden wohlgemerkt nach Rücksprache mit der Leitung der Gesellschaft.
Vorschlag zur Punkteverleihung pro Aktivität.
2 Punkte
Erläuterungsabende ohne Selbsttätigkeit (Vorträge, Beratungen, Produktinformation).
5 Punkte
Erläuterungsabende mit Selbsttätigkeit (Praxis).
10 Punkte
Kongresse und Symposien.
15 Punkte
Jeder Maßstab eines anerkannte Wiederholungslehrganges.
2 Punkte
Für jeder Tag oder Teil eines Tages an dem man an einer Aktivität eines Verbands Massageteams teilnimmt, mit maximal 8 Punkte im Jahr.
Punkte werden ferner auch vergeben bei wichtigen Teilnahme an Kongressen im In- und Ausland und unterliegen der Beurteilung der Kommission FSM jedoch immer mit minimal ein Punkt. Innerhalb von 5 Jahren müssen minimal 60 Punkte erzielt werden.
Letzte Änderung am 8.6.2001