Vorschrift für weitere Fortbildung

Art. 1 Begriffsinhalt

In dieser Vorschrift soll man gewisse Begriffe wie folgt verstehen

Gesellschaft  
= Verband
Die Leitung 
= Der Vorstand
Kommission FSM 
= Die Kommission im Fachbereich Sportmassage
Mitglied   
= Mitglieder der Gesellschaft

Art. 2 Ziel

 Die Leitung betrachtet es als ihr Ziel, die Qualität der Fortbildung zu überwachen. Diese Aktivitäten werden registriert, wiederum mit dem Ziel die Qualität der Mitglieder der Gesellschaft zu fördern.

Art. 3 Punktesystem

Die Kommission FSM führt ein Punktesystem ein für Fortbildungsaktivitäten. Dieser System bedarf der Genehmigung der Leitung. Innerhalb dieses Punktesystems soll unterschieden werden:

Allgemein 

Teilaktivitäten der Sportmassage, wie diese angeführt werden bei Erläuterungsabenden und Kongressen.
Spezifisch 

Teilaktivitäten der Sportmassage, wie diese angeführt werden bei Lehrgängen und Symposien.
Sonstig  Teilaktivitäten der Sportmassage, welche laut der Kommission FSM in Betracht kämen für extra Punkte.

Aktive Beteiligung bei den weiteren Fortbildungsaktivitäten, das Halten eines Vortrages, das Geben von Anweisungen werden mehr geschätzt als ein passives Zuhören.

Bei Teilnahme an Aktivitäten, welche eine persönliche Leistung fordert, wird eher geschätzt als welche die keine aktive Leistung beansprucht.

Art. 4 Aufgaben der Kommission

Außer der üblichen Aufgaben der Kommission FSM kommen noch folgende Aufgaben in Betracht für das Punktesystem.

Die Kommission macht der Leitung Vorschläge bezüglich der zu genehmigen Punkte per Aktivität.

Die Kommission macht der Leitung Vorschläge für die Anzahl der Punkte die ein Mitglied innerhalb von 
5 Jahren zu erringen hat. Auf Basis dieser Aktivitäten werden die erzielten Punkte des Mitgliedes aufgeführt. Das Mitglied ist verantwortlich für die Argumentation der von ihm erzielten Punkte. Jedes 5. Jahr wird geprüft ob die vorn Mitglied erzielten Punkte zur Wiederregistrierung reichen.

Art. 5 Beratung und Verantwortung

Jedes Jahr wird bei der Jahresversammlung Bericht über die Punktebewertung erstattet. Ein Mitglied, welches nicht mehr in Betracht kommt für eine Wiederregistrierung, wird davon schriftlich in Kenntnis gesetzt.

Art. 6 Schlußbestimmungen

Über Fälle welche nicht in dieser Vorschrift vorkommen wird seitens des Vorsitzenden der Kommission FSM entschieden wohlgemerkt nach Rücksprache mit der Leitung der Gesellschaft.

Vorschlag zur Punkteverleihung pro Aktivität.

  2 Punkte  
Erläuterungsabende ohne Selbsttätigkeit (Vorträge, Beratungen, Produktinformation).
  5 Punkte  
Erläuterungsabende mit Selbsttätigkeit (Praxis).
10 Punkte
Kongresse und Symposien.
15 Punkte  
Jeder Maßstab eines anerkannte Wiederholungslehrganges.
  2 Punkte    

Für jeder Tag oder Teil eines Tages an dem man an einer Aktivität eines Verbands Massageteams teilnimmt, mit maximal 8 Punkte im Jahr.

Punkte werden ferner auch vergeben bei wichtigen Teilnahme an Kongressen im In- und Ausland und unterliegen der Beurteilung der Kommission FSM jedoch immer mit minimal ein Punkt. Innerhalb von 5 Jahren müssen minimal 60 Punkte erzielt werden.



Letzte Änderung am 8.6.2001