WIEDERREGISTRIERUNG - EAS-PASS

Einführung

Diejenigen, welche die Hilfe eines Sportmasseurs beanspruchen, legen großen Wert auf die Qualität einer solchen Dienstleistung.
Die öffentliche Funktion eines Sportmasseurs erfordert Qualitätsforderung sowie Überwachung der Handlung. Dabei spielt die Forderung zur Sachkenntnis eine wichtige Rolle. Die Qualität der Sachkenntnisforderung wird wiederum durch ein System der Wiederregistrierung überwacht. Diese Regelung der Wiederregistrierung verlangt von den Sportmasseuren, daß Sie ausreichend an akkreditierten Sachkenntnisförderungen teilnehmen.
Die EAS  muß dafür sogar, daß das Niveau der Sportmasseure den Normen der Wissenschaft in Puncto Dienstleistung entspricht.
Für dieses System ist eine Registrierungskommission verantwortlich und die EAS  Leitung spielt eine beratende Rolle. Die Registrierungskommission muß in der Lage sein die erforderliche Aktivitäten zur Wiederregistrierung zu prüfen.

Die Prüfungsaussprüche stehen für die Qualität beim Berufsanfang.
Die EAS hat sich für eine Entwicklung eines Konzeptes entschlossen, welches auf eine weitere Verbesserung der Qualität der Dienstleistung nach Berufsanfang beruht.

Die EAS hält als wichtigstes Instrument dazu die Forderung zur Sachkenntnis.

Die EAS-leitung ist der Meinung, daß eine weitere Fortbildung unbedingt erforderlich sei. Weitere Fortbildung ist eine Form der Sachkenntnisforderung. Die Qualität der Weiterfortbildung wird von der Berufsorganisation  geprüft.
Die EAS-leitung hält die Wiederregistrierung für ein wichtiges Qualitätsinstrument.

Registrierung und Wiederregistrierung
Jeder der seine Prüfung erfolgreich absolviert hat, wird als Masseur registriert. Das Zeugnis ist der Qualitätsbeweis beim Berufsanfang. Derjenige jedoch der Kunden oder Arbeitgebern zeigen möchte, daß er sich mit Qualitäts- und Sachkenntnisforderung befaßt, mul3 einen dementsprechenden Beweis vorweisen können. Der EAS-PASS dient dazu.
Die Sportmasseure die eine Verlängerung der Eintragung im Register der anerkannten Sportmasseure wünschen, werden Ansprüche gestellt in Puncto Sachkenntnisforderung.

Diese Ansprüche müssen sich beziehen auf:

  1. die Teilnahme an anerkannten Arten der Sachkenntnisforderung. Darunter wurden die vom der EAS  anerkannten Weiterbildungen verstanden.  

  2. andere Arten von Sachkenntnisforderung, welche aus der Sicht von Qualitätsforderung von der EAS  für notwendig gehalten werden. Darunter Teilnahme an Kongressen und Erläuterungsabenden.

  3. die Art und der Umfang der Aktivitäten als Sportmasseur; arbeitet der Sportmasseur als Selbständiger, dann muß seine Praxis den von der EAS bestimmten Normen entsprechen. Kontrolle und Genehmigung sind im EAS-PASS ersichtlich. Sollte der Sportmasseur von einem Arbeitgeber angestellt sein, so gelten die gleichen Bedingungen. Der Sportmasseur muß die festgelegten Erfordernisse erfüllen: mindestzahl an Kunden oder Stunden.

Erläuterung zu den Erfordernissen

Maßstabfür das Anerkennen der Fortbildung
Unter Fortbildung versteht man: das Fördern der Kompetenz und der Leistung, d.h. die Kombination von Kenntnis, Geschick, Einstellung, Kriterien die erforderlich sind um der Praxis gewachsen zu sein.
Die Kriterien sind nach verschiedenen Aspekten angeordnet, Inhalt, Bildungsorganisation und Durchführung.

Kriterien zum Inhalt

Kriterien zum Unterrichtsziel

Kriterien zur Durchführung

Kriterien zum Anerkennen der Fortbildung
Unter Fortbildung versteht man: Erweiterung des Basispakets der Sportmassagp, wobei an die von der EAS  akkreditierten Kurse gedacht wird:

Fortbildung wird nur anerkannt im Fall einer Teilnahme an diesen Kursen und vorausgesetzt, daß folgende Bedingungen erfüllt werden.

Die Eintragung in das Register von anerkannten Sportmasseuren findet immer statt für eine Laufzeit von maximal 5 Jahren.
Bedingung zum Aufrechterhalten der Eintragung ist die regelmäßige Ausübung der Tätigkeit als Sportmasseur. Der Begriff "regelmäßig" soll noch eingehend ausgearbeitet werden.
Das Verbinden von Aussprüchen bezüglich der Sachkenntnisförderung zur Wiederregistrierung hat die Bildung als Ziel. Es geht also hier nicht um eine selektive Prüfung in Form eines Examens bei dem das erzielte Resultat entscheidend ist für das Behalten der Registrierung sondern um eine Prüfung mit Bildung als Ziel.
Ausgangspunkt dabei ist, daß es beim Qualitätskonzept darum geht die Qualität des Sportmasseurs zu verbessern und nicht vor allem um das Selektieren von Sportmasseuren die womöglich den Normen nicht entsprechen.

Nachwort
Sowohl innerhalb, als auch und vor allem außerhalb des Vereins muß für die Kunden die Sicherheit noch mehr betont werden in dem die Fachkenntnis des Sportmasseurs eindeutig zum Ausdruck gebracht werden, wenn dieser den EAS-PASS verlangt als Beweis einer vorgeschriebenen regelmäßigen Wiederregistrierung auf Grund von geprüften Kriterien.

Beim Konsumverbände (Sportvereine/Sportverbände, usw.) soll der EAS-PASS das ausschlaggebende Kennzeichen für Sportmassage sein.

Das Diplom ist sozusagen das Zeugnis für die Ausbildung für die Ausbildung, der EAS-PASS dafür als Qualitätszeugnis der Erfahrung.

Der Vorschlag ist folgender: die Mitglieder sollen in den ersten Jahre freiwillig teilnehmen, zu einem späteren Zeitpunkt soll bestimmt werden, ob Verpflichtung festgelegt werden soll.

Das System soll anfänglich in kleinem Maßstab und vorsichtig eingeführt werden. Es muß jedem Mitglied möglich sein durch Teilnahme an Erläuterungsabenden oder Kongressen, Punkte zu sammeln und somit ein Abschnecken vermeiden. In erster Linie soll eine Stimulierung hervorgerufen werden.
Je nachdem wie die Reaktionen und das Akzeptieren auch seitens des Konsumenten ausfallen, soll das Konzept zu einem späteren Zeitpunkt noch verfeinert werden.
Vorschlag ist ein einfaches Punkteklassifizierungs-System z.B. pro Tagesteil (eines Erläuterungsabend, eines Kongresses, eines Lehrganges) 2-5 Punkte zu gewähren. Innerhalb von 5 Jahre muß man 60 Punkte haben.

Die Erläuterungsabende, Kongresse, Kurse sollen von einer Wiederregistrierungskommission anerkannt werden.
Nur die Wiederregistrierungskommission ist berechtigt, nach Beweis der Teilnahme, einen Stempel in dem EAS-PASS anzubringen.
Es soll auch die Möglichkeit geboten werden Punkte an ausländische Programme zu verleihen. In den Vorschriften soll einen Artikel über die regelmäßige Wiederregistrierung erwähnen.

Der EAS-PASS soll eine Registriernummer haben, Foto und Stempel, sowie ein eingelegtes Blatt zum Aufzeichnen der beobachteten Veranstaltungen (siehe oben).



Letzte Änderung am 8.6.2001